Bußgelder und Geldauflagen können dem Malteser Hilfsdienst e.V. als gemeinnützige Organisation auf Ortsebene über Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte sowie die Staatsanwaltschaften zugewiesen werden. Bei entsprechender Verurteilung können Sozialstunden in den ehrenamtlichen Diensten abgeleistet werden. Die Malteser arbeiten in diesen Fällen eng mit den Behörden und Bewährungsghelfern zusammen.

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Weitere Informationen für Zuweiser


http://www.malteser-spenden.de/bussgelder-helfen.html
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