Schulbegleitdienst

Integrationshilfe in Schule und Kindergarten

Die Malteser Schulbegleiter/Integrationshelfer betreuen, unterstützen und fördern Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen an Regel- und Fördereinrichtungen.

Aufgaben und Ziele

Aufgaben und Ziele

Die Aufgaben der Schulbegleitung sind so unterschiedlich wie unsere Klienten – jeder wird nach dem Grundgedanken der Inklusion in seiner Einzigartigkeit akzeptiert und wertgeschätzt! Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche im Schul- oder Kindergartenalltag ihren besonderen Bedürfnissen entsprechend zu unterstützen. Dabei sollte neben einer angemessenen Betreuung immer auch die Förderung der größtmöglichen Selbstständigkeit Ziel der Schulbegleitung sein. Ein Schulbegleiter kümmert sich in einer persönlichen Einzelbetreuung um die individuellen Belange des zu betreuenden Klienten und hat darüber hinaus die Integration in den Klassenverband bzw. in die Gruppe im Blick.

Folgende Aufgaben kann ein Schulbegleiter haben:

  • Lebenspraktische Hilfestellung
  • Einfache pflegerische Tätigkeiten
  • Hilfen zur Mobilität
  • Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich
  • Krisen vorbeugen und in Krisen Hilfestellung leisten
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern
  • Teilhabe an Freizeitangeboten ermöglichen und diese begleiten
Zielgruppe und Rechtsgrundlage

Zielgruppe und Rechtsgrundlage

Unsere Hilfe können Kinder und Jugendliche in der gesamten Erzdiözese Paderborn und im Bezirk Westfalen-Lippe in Anspruch nehmen, die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind.

Die rechtliche Grundlage variiert je nach Art der Behinderung:
Für Kinder und Jugendliche mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung gilt die Eingliederungshilfe gemäß § 112 SGB IX i.V.m. § 75 SGB IX.
Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung gilt die Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB VIII.

Gerne beraten wir Sie!

Kostenträger und Antragssteller

Kostenträger und Antragssteller

Die Kosten übernimmt nach Antragsstellung und Bewilligung das zuständige Jugend- oder Sozialamt. Die Eingliederungshilfe für Kinder- und Jugendliche mit geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigung (§§ 53, 54 SGB XII) wird in den jeweiligen Kommunen beantragt. Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen wird beim ansässigen Jugendamt beantragt. Die erforderlichen Unterlagen und einzureichenden Dokumente zur Antragsstellung erfragen Sie bitte beim Kostenträger. Gerne beraten wir Sie bei der Antragsstellung und der Kommunikation mit den Behörden.

Unser Qualitätsanspruch

Unser Qualitätsanspruch

Der Malteser Schulbegleitdienst:

  • berät unverbindlich Eltern, Einrichtungen und Interessierte zum Thema "Schulbegleitung",
  • sucht einen individuell auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmten Schulbegleiter aus,
  • stellt den Schulbegleiter als Mitarbeiter des Malteser Hilfsdienstes ein und übernimmt alle Formalitäten, Pflichten und Risiken des Arbeitgebers,
  • bietet dem Schulbegleiter Schulungen zur Einarbeitung, Fortbildungen und regelmäßige Dienstbesprechungen zur Absicherung der bestmöglichen Betreuung an,
  • stellt bei Krankheit des Schulbegleiters in den meisten Fällen eine Krankheitsvertretung zur Verfügung,
  • fungiert jederzeit als Ansprechpartner für Eltern, Lehrer, Erziehern, Klienten und Schulbegleiter,
  • nimmt an Hilfeplangesprächen teil.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Carmen Rosendahl

Carmen Rosendahl
Leitung Schulbegleitdienst Ostwestfalen-Lippe
Tel. +49 (0) 5251 1585-650
Mobil +49 (0) 160-99618000
Fax +49 (0) 5251 1585-85
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Gundula Müller

Gundula Müller
Leitung Schulbegleitdienst Südwestfalen
Tel. 02738 30789-28
Gundula.Mueller@malteser.org
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Ute Teltschik

Ute Teltschik
Leitung Schulbegleitdienst Ruhrgebiet-Hellweg
Tel. 0231 496656-80
Mobil 0160 95662614
Ute.Teltschik@malteser.org
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