Erste Hilfe für Betriebe
Die Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe im Betrieb gehört zu den grundlegenden Aufgaben eines jeden Unternehmens. Ein präsentes und transparentes Sicherheitskonzept sichert nicht nur betriebliche Abläufe, sondern signalisiert Mitarbeitern und Kunden auch die ihnen entgegengebrachte Wertschätzung.
Die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist der erste wichtige Schritt (Erste-Hilfe-Grundlehrgang bzw. Ausbildung betrieblicher Ersthelfer). Damit die Handgriffe im Notfall, unter Stress und Zeitdruck auch richtig sitzen, müssen die Maßnahmen zudem regelmäßig im Rahmen einer Fortbildung trainiert werden.
Wie viele Mitarbeiter müssen Sie schulen lassen?
Die Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb beträgt laut DGUV:
- bei 2 bis zu 20 anwesenden Mitarbeitern 1 Ersthelfer,
- bei mehr als 20 anwesenden Mitarbeitern in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Mitarbeiter,
- in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Mitarbeiter,
- in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe,
- in Hochschulen 10% der Beschäftigten.
Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Erste-Hilfe-Fortbildung spätestens alle 2 Jahre (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.
Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet.
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Ihre Ansprechpartnerin auf Diözesanebene
Karina Wächter
Diözesanausbildungsreferentin
Tel. 05251 1355-14
Fax 05251 1355-66
Karina.Waechter@malteser.org
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