Behandlungspflege nach § 37.2 SGB V, Leistungsgruppe 1+ 2

Im Lehrgang erlernen Sie alle notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, die über die Inhalte der Schwesternhelferinnen/ Pflegediensthelfer-Ausbildung hinausgehen und den Forderungen des Landesrahmenvertrages NRW entsprechen. Die dort vorgegebenen Inhalte werden in 160 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten) Theorie und Praxis vermittelt, hinzu kommt eine mindestens 26 Unterrichtseinheiten umfassende Heimarbeit zur Aus-, Vor- und Nachbereitung der Lerninhalte.

Lehrgangsdauer: 186 Stunden (je 45 Minuten) inkl. schriftlich/praktischer Prüfung

Neben der Vertiefung anatomischer/physiologischer Kenntnisse liegt ein Ausbildungsschwerpunkt in der Vermittlung praktischer Fertigkeiten.

Die Einsatzmöglichkeiten nach erfolgter Qualifizierung sind vielfältig:

  • im Pflegeteam eines ambulanten Pflegedienstes
  • im Pflegedienst einer stationären Altenpflegeeinrichtung
  • in der Nachbarschaftshilfe
  • im sozialen Betreuungs- und Besuchsdienst
  • als pflegender Angehöriger

Die fachlich fundierte Qualifizierung stellt zudem einen (Wieder-) Einstieg in die Berufswelt dar. Der Bereich der Alten- und Krankenpflege bietet einen Arbeitsmarkt auch für ältere Interessenten.

Die Vorgaben des Landesrahmenvertrages NRW sind erfüllt, wenn Sie:

  • einen dokumentierten Schulungsnachweis über eine sach- und fachgerechte Qualifizierung von mindestens 186 Stunden des jeweiligen Bildungsträgers,
  • ein 3-monatiges Praktikum und
  • eine einjährige Berufspraxis (in Vollzeit) nachweisen sowie
  • die Bestätigung der zuständigen Stelle vorlegen können
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Deutsch in Wort und Schrift
27.07.2024
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Karina Wächter

Karina Wächter
Diözesanausbildungsreferentin
Tel. 05251 1355-14
Fax 05251 1355-66
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